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Wo Kinder im Ich-Du-Dialog lernen und erforschen

Mobile Frühförderung für Stadt-und Landkreis Lüneburg und Schleswig Holstein
(Kreis Herzogtum Lauenburg und Stormarn)

Wer finanziert mobile Frühförderung?
Bei Säuglingen und Kindern, bei denen eine Entwicklungsverzögerung oder eine Behinderung vorliegt, haben Eltern Anspruch auf Frühförderung
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Die Finanzierung erfolgt nach den Sozialgesetzbüchern (SGB9 IX und XII. Den Eltern entstehen keine Kosten.
Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
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