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Wer finanziert mobile Frühförderung?

Bei Säuglingen und Kindern, bei denen eine Entwicklungsverzögerung oder eine Behinderung vorliegt, haben Eltern Anspruch auf Frühförderung

  • Die Finanzierung erfolgt nach den Sozialgesetzbüchern (SGB9 IX und XII. Den Eltern entstehen keine Kosten.

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

©2024 Mobile Frühförderung Schritt für Schritt

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