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Wer finanziert mobile Frühförderung?

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Bei Säuglingen und Kindern, bei denen eine Entwicklungsverzögerung oder eine Behinderung vorliegt, haben Eltern Anspruch auf Frühförderung

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  • Die Finanzierung erfolgt nach den Sozialgesetzbüchern (SGB9 IX und XII. Den Eltern entstehen keine Kosten.

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Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

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©2024 Mobile Frühförderung Schritt für Schritt

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